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Rechtsgebiet - Mietrecht

Erscheinungsformen des Mietrechts sind das Wohnraummietrecht – hiervon sind der überwiegende Teil der Bevölkerung betroffen – und das Geschäftsraummietrecht. Rechtsanwalt Roger Mölm befasst sich nicht nur mit beiden Rechtsgebieten, sondern vertritt grundsätzlich sowohl Vermieter als auch Mieter. Dies ermöglicht nach hier vertretener Ansicht am Genauesten, die jeweiligen Vorteile der einen oder der anderen Seite einzuschätzen und ein bestmögliches Ergebnis zu erzielen.

Die anwaltliche Vertretung im Mietrecht ist eine entscheidende Voraussetzung für den erstrebten Erfolg. Oft genug wird die Auseinandersetzung zwischen Vermietern und Mietern von spannungsgeladenen Emotionen begleitet, die den klaren Blick auf die tatsächliche Rechtslage eintrüben.

Darüber hinaus herrscht zumeist Unklarheit über die mietrechtliche Rechtsprechung oder der Rechtsuchende glaubt, mit einer gefundenen Rechtsentscheidung die Lösung für sein Einzelproblem gefunden zu haben. Hier bleibt oftmals unbedacht, dass sich jeder Einzelfall anders verhält oder es wird die sehr unterschiedliche regionale Spruchpraxis der Gerichte unterschätzt.

Insbesondere das Wohnraummietrecht bietet Anlass für politische und soziale Kontroversen. Deren Auswirkungen auf die Mieter sind in einem besonderen verfassungsrechtlichen Kontext zu sehen. Das Bundesverfassungsgericht hat den in der Allgemeinheit oft missverstandenen Leitsatz geprägt, dass das Besitzrecht des Mieters an der gemieteten Wohnung Eigentum i.S. von Art. 14 Abs. 1 GG sei. Darüber hinaus diene die Wohnung dem Mieter als Mittelpunkt seiner privaten Existenz, wobei der einzelne auf ihren Gebrauch zur Befriedigung elementarer Lebensbedürfnisse sowie zur Sicherung der freien Entfaltung der Persönlichkeit angewiesen sei.

Im Rahmen einer erfolgreichen Rechtsberatung und Vertretung wird diesem Spannungsfeld Rechnung zu tragen sein, um die Erfolgsaussichten bei der Durchsetzung unterschiedlicher Interessen und Rechtsansichten von Vermietern einerseits und Mietern andererseits richtig einschätzen zu können.

Herr Rechtsanwalt Roger Mölm verfügt über eine seit über 25 Jahren bestehende Erfahrung im Wohnraum- und Geschäftsraummietrecht. Abhängig von Ihrer individuellen Interessenlage wird Rechtsanwalt Roger Mölm sich Ihrer mietrechtlichen Belange annehmen und dafür Sorge tragen, dass Ihre Interessen erfolgreich durchgesetzt werden können.