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Rechtsgebiet - Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist für Unternehmen und deren Mitarbeiter gleichermaßen von großer Bedeutung. Im Einzelfall mag es um Kündigungen, Kündigungsschutz, Betriebsübergang, Urlaubsgewährung, Lohn- und Gehaltsforderungen, Zeugniserteilung, Arbeitnehmerhaftung, Teilzeitregelungen, Direktionsrecht des Arbeitgebers, Diskriminierungssachverhalte u.ä. gehen.

Herr Rechtsanwalt Roger Mölm ist seit über 25 Jahren im Arbeitsrecht tätig. Seine Erfahrung in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren bietet Ihnen die Gewähr dafür, dass Sie mit der richtigen Strategie Antworten und Lösungen auf Ihre entscheidenden arbeitsrechtlichen Fragen erhalten.

Die rechtliche Begleitung durch den fachlich versierten Rechtsanwalt ist besonders im Arbeitsrecht angezeigt. Es bestehen bereits erhebliche Schwierigkeiten, allein die Rechtsquellen des Arbeitsrechts in ihrer Gesamtheit zu überblicken. Das Arbeitsrecht ist komplex und uneinheitlich geregelt.

Maßgeblich sind in erster Linie das Bürgerliche Gesetzbuch mit den Regelungen zum Dienstvertrag und dem Prinzip der Privatautonomie, zudem allgemeine arbeitsrechtliche Grundsätze nach der Gewerbeordnung, diverse Arbeitnehmerschutzgesetze z.B. zum Mutterschutz, Schwerbehindertenschutz oder zur Arbeitszeit, weiterhin kollektivrechtliche Regelungen des Tarifrechts oder Betriebsverfassungsgesetz, aber auch das Recht der Europäischen Union mit seinen Erscheinungsformen des primären und sekundären Gemeinschaftsrechts.

An Versuchen, diese Unübersichtlichkeit im Sinne einer einheitlichen Kodifizierung des Arbeitsrechts zu ändern, hat es nicht gemangelt. Beispielhaft erwähnt sei hier der Kodifizierungsauftrag durch beide deutsche Staaten im Rahmen des Einigungsvertrages vom 31.08.1990. Allen diesen Versuchen ist gemeinsam, dass bislang noch keinem Gesetzgeber der entscheidende Durchbruch gelungen ist, das Arbeitsrecht in einem Arbeitsvertragsgesetz unterzubringen.